Einladung zur Mitgliederversammlung der Musikkapelle Kappel am Rhein am 15.01.2022

21/12/2021 | Allgemein, Veranstaltungen

EINLADUNG zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG mit Wahlen an diesem
Samstag
Die jährliche Mitgliederversammlung der Musikkapelle Kappel am Rhein findet
mit Wahlen an diesem Samstag, 15. Januar 2022, in der Festhalle in
Kappel um 19.30 Uhr statt.
Vor der Mitgliederversammlung wird es um 18.30 Uhr in der Kirche in Kappel
ein mit der katholischen Frauengemeinschaft Kappel gemeinsamer
Wortgottesdienst geben, in dem der verstorbenen Mitglieder gedacht werden
wird.
Hierzu möchten wir noch einmal alle aktiven und fördernden
Mitglieder, sowie alle Ehrenmitglieder herzlich einladen.
An dieser Mitgliederversammlung wird zudem über Satzungsänderungen
abgestimmt werden. Die einzelnen Satzungsänderungen mit Wortlaut wurden
bereits zusammen mit einer neuen folgenden Tagesordnung per Brief oder
Newsletter Ende 2021 an alle Mitglieder versandt.
Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung lautet :
1. Begrüßung und Bericht des ersten Vorsitzenden
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Rechners
4. Bericht des Kassenprüfers
5. Entlastung des Rechners
6. Bericht des Zeugwarts
7. Bericht der ersten Jugendleiterin
8. Probenbericht
9. Bericht der Dirigentin und Ehrungen für guten Probenbesuch
10.Ehrungen und Ansprache der Gäste
11.Abstimmung über Satzungsänderungen der aktuellen Satzung, zuletzt
geändert am 26.01.2019, betreffend die Bestimmungen § 4 (Organe der
Kapelle), § 5 (Verwaltung und Geschäftsführung) und § 6
(Mitgliederversammlung und Wahlen)
12.Bestimmung des Wahlleiters/ der Wahlleiterin
13. Entlastung des Vorstandes
14. Wahlen
– wahlberechtigt sind alle Mitglieder (aktive, Ehren- und fördernde
Mitglieder) ab dem 14. Lebensjahr
♫♪♪♪♫♪♫♫♪♪♫
– wählbar sind alle Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr
a) Wahl des Vorstandes
b) Wahl der beiden Kassenprüfer(innen)
15.Ernennungen:
– ernannt werden können alle Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr mit
Ausnahme des/der Jugendvertreters/Jugendvertreterin. Diese/Dieser muss
mindestens 16 Jahre alt sein.
a) Ernennung des Notenwartes und des Zeugwartes
b) Ernennung des/der Jugendvertreters/ Jugendvertreterin
16.Beschlussfassung über Anträge
17.Wünsche und Verschiedenes
18.Schlussworte durch den/die neu gewählte(n) erste(n) Vorsitzende(n)

 

Für Mitgliederversammlung ist nach der geltenden Corona-Verordnung Baden-
Württemberg bitte Folgendes von allen Teilnehmern/Mitgliedern zu beachten
und einzuhalten:
• Es gilt die 3-G-Regel: Es müssen alle Teilnehmer entweder einen
Impfnachweis, einen Genesen-Nachweis oder einen negativen CoronaTestnachweis (max. 24 Stunden alt (Antigentest) bzw. 48 Stunden alt
(PCR-Test)) dem Hygienebeauftragten, Simon Löffel, bei Ankunft am
Eingang vorlegen. Hiervon gibt es Ausnahmen z. B. Schüler (siehe
Hygienekonzept). Wer sich bereits beim Hygienebeauftragten in der
Musikprobe als Geimpft oder Genesen registriert hat, muss dies
ebenfalls nicht mehr vorlegen.
• Maskenpflicht: In der Festhalle ist durchgehend ein medizinischer
Mund-Nasenschutz (FFP-2 oder OP-Maske) zu tragen. Personen ab 18
Jahren haben eine Atemschutzmaske, also eine FFP-2 Maske, zu tragen.
Ob die Maske am Sitzplatz abgenommen werden kann, wird vor Ort
entschieden und bekannt gegeben.
• Die allgemein gültigen AHA+L-Regeln sind zu beachten,
insbesondere ist auf die Einhaltung eines empfohlenen
Mindestabstandes von 1,50 m zueinander zu achten. Es ist
gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
• Kontaktdatenerfassung: Um die Zulassungskontrolle und
Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, wird eine Anwesenheitsliste mit den
Kontaktdaten der Mitglieder/Teilnehmer durch den Hygienebeauftragten
geführt, für 4 Wochen aufbewahrt und ggf. an das Gesundheitsamt
weitergegeben.

 

Hier gehts zum aktuellen Hygienekonzept der Musikkapelle Kappel am Rhein

>>>

 

Anlagen Hygienekonzept

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